Sicherheitsmitarbeiter kontrolliert nachts eine eingerüstete Baustelle in Berlin

Wann ist eine Brand­sicherheits­wache Pflicht?

Eine Brandsicherheitswache ist in Berlin vor allem in drei Fällen vorgeschrieben: wenn die Berliner Betriebs-Verordnung sie bei einer Veranstaltung in einer Versammlungsstätte verlangt, wenn bei Schweiß-, Schneid- oder Trennschleifarbeiten eine Brand- oder Explosionsgefahr besteht, oder wenn eine Brandmeldeanlage ausfällt und keine gleichwertige Ersatzmaßnahme möglich ist. Wer im Einzelfall entscheidet und welche Vorgaben gelten, ordnet dieser Ratgeber anhand der Berliner Betriebs-Verordnung, der DGUV-Regeln und der Merkblätter der Berliner Feuerwehr ein.

Stand: September 2026

Was eine Brandsicherheitswache ist

Eine Brandsicherheitswache ist eine Person oder eine kleine Gruppe, die während einer Phase erhöhter Brandgefahr den betroffenen Bereich beobachtet, einen entstehenden Brand im Ansatz bekämpft und im Ernstfall Alarm auslöst. Vorgeschrieben ist sie nicht generell, sondern nur dort, wo die Berliner Betriebs-Verordnung, die Regeln zu Heißarbeiten oder eine behördliche Auflage sie ausdrücklich verlangen.

Die drei häufigsten Anlässe in der Praxis sind Veranstaltungen in Versammlungsstätten, Schweiß- und Trennarbeiten mit Funkenflug sowie der Ausfall einer Brandmeldeanlage. Für jeden Fall gelten eigene Vorgaben, die im Folgenden getrennt beschrieben sind.

Veranstaltungen in Versammlungsstätten: die Berliner Betriebs-Verordnung

Die Berliner Betriebs-Verordnung (BetrVO) gilt für Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen – auch für mehrere Räume mit gemeinsamen Rettungswegen, die zusammen über 200 Besucher fassen. Für Freiflächen mit Szenenflächen und Tribünen liegt die Schwelle bei mehr als 1.000 Besuchern, für Sportstadien bei mehr als 5.000 Besuchern.

Nach § 35 BetrVO hat die Betreiberin oder der Betreiber bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren eine Brandsicherheitswache zu stellen. Bei jeder technischen Probe sowie bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss die Wache anwesend sein. Sie kann durch die Berliner Feuerwehr gestellt werden oder durch den Betreiber selbst – dann allerdings nur, wenn ausreichend ausgebildete Selbsthilfekräfte für den Brandschutz zur Verfügung stehen und deren Zahl im Einvernehmen mit der Berliner Feuerwehr festgelegt ist.

  • Versammlungsräume: mehr als 200 Besucher (§ 23 BetrVO)
  • Freiflächen mit Szenenflächen und Tribünen: mehr als 1.000 Besucher
  • Sportstadien: mehr als 5.000 Besucher
  • Ab voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern: zusätzlich Anzeigepflicht bei der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde (§ 35 Abs. 3 BetrVO)

Heißarbeiten: Erlaubnisschein, Brandwache und Nachkontrolle

Bei Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten außerhalb fest eingerichteter Arbeitsplätze legt die Unternehmensleitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, ob ein schriftlicher Erlaubnisschein nötig ist. Das sieht die DGUV Information 205-001 vor, die die frühere DGUV Information 205-002 zu feuergefährlichen Arbeiten abgelöst hat. Der Erlaubnisschein regelt unter anderem, wer während der Arbeiten und danach die Brandwache übernimmt.

Je nach Verfahren reicht die Gefahrenzone für glühende Partikel unterschiedlich weit – bei thermischem Trennen zum Beispiel bis zu 20 Meter nach unten. In diesem Bereich müssen brennbare Stoffe entfernt oder abgedeckt, Öffnungen zu Nachbarbereichen abgedichtet und passende Feuerlöscher bereitgestellt werden.

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Stelle laut DGUV Information 205-001 regelmäßig in einem Zeitfenster von zwei bis vier Stunden zu kontrollieren – auf Glimmnester, verdächtige Erwärmung und Rauchentwicklung, bis eine weitere Brandentwicklung ausgeschlossen ist.

Ausfall der Brandmeldeanlage: wer entscheidet

Nach § 14 BauO Bln müssen bauliche Anlagen so instand gehalten werden, dass ein Brand verhindert und im Brandfall die Rettung von Menschen möglich ist – dazu gehört die ständige Funktionsfähigkeit einer vorgeschriebenen Brandmeldeanlage. Fällt sie aus, ist laut Merkblatt der Berliner Feuerwehr die Betreiberin oder der Nutzungsberechtigte zuständig und muss unverzüglich mit der Bau- und Wohnungsaufsicht des zuständigen Bezirksamts klären, ob eine Nutzung oder Teilnutzung des Gebäudes weiter möglich ist.

Zwingend vorgeschrieben sind Kompensationsmaßnahmen, etwa eine Festbesetzung der Brandmeldezentrale, eine ständige Überwachung der betroffenen Bereiche oder bereitgehaltene Feuerlöschgeräte mit unterwiesenem Personal. Ist eine kurzfristige Kompensation nicht möglich, muss das Objekt außer Nutzung genommen werden. Die Berliner Feuerwehr ist über die Außerbetriebnahme in jedem Fall unverzüglich zu informieren.

Ob zusätzlich Ihre Gebäude- oder Betriebsversicherung für den Ausfallzeitraum eine Brandwache verlangt, klären Sie am besten direkt mit ihr – das hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Wer die Wache stellen darf

Bei Versammlungsstätten kann die Brandsicherheitswache durch die Berliner Feuerwehr oder durch den Betreiber gestellt werden. Stellt der Betreiber sie selbst, müssen die eingesetzten Kräfte nachweislich als Brandschutzhelferin oder Brandschutzhelfer ausgebildet sein; die Nachweise sind den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Bei Heißarbeiten schreibt die DGUV Information 205-001 vor, dass nur zuverlässige, über 18 Jahre alte und unterwiesene Personen die Arbeiten selbst ausführen dürfen. Für die Brandwache selbst empfiehlt es sich, dass sie in ihre Aufgaben unterwiesen ist: beobachten, einen Entstehungsbrand bekämpfen, Alarm auslösen.

Wir stellen Brandsicherheitswachen mit §34a-qualifiziertem Personal, das als Brandschutzhelfer ausgebildet ist – bei Veranstaltungen, Heißarbeiten und ausgefallener Brandmeldeanlage. Vor Ort wird es in die Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen, jede Kontrolle wird schriftlich dokumentiert.

Was Auftraggeber vorbereiten sollten

Klären Sie frühzeitig, welcher der drei Fälle vorliegt und wer zuständig ist: bei Veranstaltungen die Berliner Feuerwehr im Rahmen der Genehmigung, bei Heißarbeiten die eigene Gefährdungsbeurteilung, bei einer ausgefallenen Brandmeldeanlage die Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts. Ein ausgefüllter Erlaubnisschein für Heißarbeiten und ein Blick in das Brandschutzkonzept des Objekts helfen, keine Vorgabe zu übersehen.

Vor dem ersten Einsatz gehen wir das Objekt gemeinsam mit Ihnen ab – Gefahrenstellen, Fluchtwege, Löschmittel, Meldewege – und dokumentieren jede Kontrolle schriftlich.

Checkliste

Checkliste: Vor Heißarbeiten mit erhöhter Brandgefahr

  1. 01Gefährdungsbeurteilung: ist ein schriftlicher Erlaubnisschein nötig?
  2. 02Brennbare Stoffe und Gegenstände im Gefahrenbereich entfernen oder abdecken
  3. 03Öffnungen zu Nachbarbereichen abdichten
  4. 04Passenden Feuerlöscher für die jeweilige Brandklasse bereitstellen
  5. 05Brandwache für die Dauer der Arbeiten und die Nachkontrolle einteilen
  6. 06Alarmierungswege festlegen: nächster Brandmelder, Telefon, Feuerwehr-Rufnummer

Fragen

Häufig gefragt

Wann ist eine Brandsicherheitswache in Berlin Pflicht?

Vor allem in drei Fällen: wenn die Berliner Betriebs-Verordnung sie bei einer Veranstaltung in einer Versammlungsstätte verlangt, wenn bei Schweiß- oder Trennarbeiten eine Brand- oder Explosionsgefahr besteht, oder wenn eine Brandmeldeanlage ausfällt und keine gleichwertige Ersatzmaßnahme möglich ist. Welcher Fall vorliegt, klären Sie am besten frühzeitig mit der zuständigen Stelle.

Ab wie vielen Besuchern gilt die Brandsicherheitswachen-Pflicht bei Veranstaltungen in Berlin?

Die Berliner Betriebs-Verordnung greift bei Versammlungsräumen mit mehr als 200 Besuchern, bei Freiflächen mit Szenenflächen und Tribünen ab mehr als 1.000 Besuchern und bei Sportstadien ab mehr als 5.000 Besuchern. Bei mehr als 5.000 erwarteten Besuchern kommt zusätzlich eine Anzeigepflicht bei der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde hinzu.

Wer darf die Brandsicherheitswache bei einer Veranstaltung stellen?

Entweder die Berliner Feuerwehr oder der Betreiber selbst, wenn er über ausreichend ausgebildete Selbsthilfekräfte für den Brandschutz verfügt. Die nötige Anzahl wird im Einvernehmen mit der Berliner Feuerwehr festgelegt, die Ausbildungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Wie lange muss nach Heißarbeiten noch kontrolliert werden?

Laut DGUV Information 205-001 ist die Arbeitsstelle nach Abschluss der Arbeiten regelmäßig in einem Zeitfenster von zwei bis vier Stunden zu kontrollieren, bis eine weitere Brandentwicklung ausgeschlossen ist.

Was muss ich tun, wenn die Brandmeldeanlage ausfällt?

Sie müssen als Betreiber unverzüglich mit der Bau- und Wohnungsaufsicht des zuständigen Bezirksamts klären, ob die Nutzung weiter möglich ist, Kompensationsmaßnahmen wie eine ständige Überwachung festlegen und die Berliner Feuerwehr unverzüglich informieren. Ist keine kurzfristige Kompensation möglich, muss das Objekt außer Nutzung genommen werden.

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