Berlin am Abend, Blick über die Straße des 17. Juni zum Fernsehturm

Was bedeutet §34a und woran erkennen Sie einen seriösen Sicher­heits­dienst?

§34a Gewerbeordnung verpflichtet jedes Bewachungsunternehmen zu einer behördlichen Erlaubnis und jede Wachperson mindestens zu einer Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer, für bestimmte Tätigkeiten zusätzlich zu einer Sachkundeprüfung. Seit Juni 2019 werden Unternehmen und Wachpersonen im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Wer diese Nachweise kennt und einfordert, kann selbst beurteilen, ob ein Sicherheitsdienst seriös arbeitet.

Stand: September 2026

Was §34a Gewerbeordnung regelt

Der Gesetzestext ist eindeutig: „Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“ Diese Erlaubnis betrifft das Unternehmen, nicht die einzelne Wachperson – sie wird beim für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragt.

Die Behörde muss die Erlaubnis versagen, wenn der Antragsteller oder eine leitende Person die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Hinzu kommen der Nachweis der Sachkunde und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erteilung.

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung — wer braucht was

Für jede Wachperson gilt zunächst die Unterrichtung: Sie muss „durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind“. Die Bewachungsverordnung legt dafür sieben Sachgebiete fest, unter anderem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste.

Für bestimmte Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht aus. Das Gesetz verlangt zusätzlich eine vor der IHK erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben, für die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie für leitende Funktionen bei der Bewachung von Asylunterkünften und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. In Berlin nimmt die IHK Berlin diese Prüfung ab; sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche bestanden hat.

Das Bewacherregister

Seit dem 1. Juni 2019 gibt es ein zentrales, webbasiertes Bewacherregister. Seit Oktober 2022 wird es beim Statistischen Bundesamt geführt. Sein Zweck: „Insbesondere bei Vor-Ort-Kontrollen der Vollzugsbehörden können mit Hilfe des BWR Wachpersonen schneller und einfacher überprüft werden.“

Gewerbetreibende tragen dafür Informationen zur Qualifikation und Zuverlässigkeit sowie zur Identifizierung und Erreichbarkeit ihrer Wachpersonen ein. Jede eingetragene Person erhält eine Registrierungsnummer, die auf ihrem Ausweis erscheinen muss – so lässt sich die Eintragung bei einer Kontrolle nachvollziehen.

Pflichten im Einsatz: Ausweis und Kennzeichnung

Die Bewachungsverordnung schreibt vor, dass der Gewerbetreibende jeder Wachperson einen Ausweis ausstellt, der Familienname und Vornamen der Wachperson, Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden sowie die Bewacherregister-Identifikationsnummern enthält. Die Wachperson muss diesen Ausweis „während des Wachdienstes mitzuführen“ und ihn den Vollzugsbehörden, etwa Ordnungsamt, Polizei oder Zoll, auf Verlangen vorzeigen.

Bei bestimmten Tätigkeiten nach §34a GewO ist zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung vorgeschrieben: ein Schild mit Name oder Kennnummer der Wachperson und der Bezeichnung des Gewerbebetriebs. Ein gesetzliches Einsichtsrecht für Auftraggeber gibt es nicht, ein seriöser Anbieter zeigt Ihnen die Ausweise aber ohne Umstände.

Versicherungspflicht

Ohne Haftpflichtversicherung wird keine Erlaubnis erteilt. Die Bewachungsverordnung legt Mindestversicherungssummen je Schadensereignis fest: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Die Versicherung muss bei einem im Inland zugelassenen Unternehmen abgeschlossen sein.

Sigauri Security Service ist betriebshaftpflichtversichert und weist das auf Anfrage nach.

Woran Auftraggeber Seriosität erkennen

Die gesetzlichen Nachweise sind der beste Ausgangspunkt: eine gültige Erlaubnis nach §34a GewO für das Unternehmen, Ausweise mit Bewacherregister-Identifikationsnummer für jede eingesetzte Wachperson, Sachkundenachweise dort, wo sie vorgeschrieben sind, und ein aktueller Versicherungsnachweis. Wer diese Unterlagen ohne Zögern vorlegt, hat in der Regel nichts zu verbergen.

Darüber hinaus zählen Praxispunkte: ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Kontakte, schriftliche Dokumentation von Kontrollen und Vorkommnissen, eine Objektbegehung vor dem ersten Einsatz und Klarheit darüber, ob und welche Subunternehmer eingesetzt werden. Bei Sigauri Security Service gehören diese Punkte zum Ablauf jedes Auftrags.

Checkliste

So prüfen Sie einen Sicherheitsdienst

  1. 01Erlaubnis nach §34a GewO vorlegen lassen, ausgestellt vom zuständigen Ordnungsamt
  2. 02Bewacherregister-Identifikationsnummer auf dem Ausweis jeder eingesetzten Wachperson prüfen
  3. 03Unterrichtungsnachweis (IHK-Bescheinigung) der Wachpersonen einsehen
  4. 04Sachkundenachweis verlangen, wo er gesetzlich vorgeschrieben ist, etwa bei Ladendetektiven oder Einlasskontrollen in Diskotheken
  5. 05Aktuellen Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung einfordern
  6. 06Tarifbindung des Anbieters ansprechen
  7. 07Fragen, ob und welche Subunternehmer eingesetzt werden
  8. 08Schriftliche Dokumentation von Kontrollen und Vorkommnissen als festen Bestandteil vereinbaren
  9. 09Festen Ansprechpartner benennen lassen, statt wechselnder Kontakte
  10. 10Sichtbare Kennzeichnung der Wachperson vor Ort kontrollieren
  11. 11Objektbegehung vor dem ersten Einsatz vereinbaren
  12. 12Erreichbarkeit und Reaktionszeit im Vorfeld klären

Fragen

Häufig gefragt

Welche Behörde erteilt die Erlaubnis nach §34a GewO in Berlin?

Die Erlaubnis wird beim für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt des jeweiligen Berliner Bezirks beantragt, nicht zentral für ganz Berlin. Ohne diese Erlaubnis darf ein Unternehmen kein Bewachungsgewerbe betreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?

Die Unterrichtung ist eine IHK-Bescheinigung über rechtliche und fachliche Grundlagen und reicht für die meisten Wachtätigkeiten aus. Die Sachkundeprüfung ist eine bestandene Prüfung vor der IHK und zusätzlich Pflicht für bestimmte Tätigkeiten, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Ladendiebstahlschutz oder leitende Funktionen bei Großveranstaltungen.

Muss jede Wachperson eine Sachkundeprüfung ablegen?

Nein. Die Sachkundeprüfung ist nur für bestimmte, im Gesetz genannte Tätigkeiten vorgeschrieben. Für die übrigen Bewachungsaufgaben genügt die Unterrichtungsbescheinigung der IHK.

Woran erkenne ich, dass eine Wachperson im Bewacherregister erfasst ist?

An der Bewacherregister-Identifikationsnummer, die auf ihrem Ausweis stehen muss. Vorzeigen muss die Wachperson den Ausweis den Behörden; ein seriöser Anbieter zeigt ihn auf Nachfrage aber auch Ihnen.

Wo kann ich in Berlin die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ablegen?

Zuständig ist die IHK Berlin. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; Termine und Anmeldung klären Sie direkt mit der IHK Berlin.

Kontakt

Fragen zu Ihrem Einsatz?

Schildern Sie uns kurz Ihren Bedarf. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot.

Dringender Einsatz? Rufen Sie uns direkt an – 24/7 erreichbar.

Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Der Versand erfolgt über unseren Dienstleister Formspree (USA); Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.