Was §34a Gewerbeordnung regelt
Der Gesetzestext ist eindeutig: „Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“ Diese Erlaubnis betrifft das Unternehmen, nicht die einzelne Wachperson – sie wird beim für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragt.
Die Behörde muss die Erlaubnis versagen, wenn der Antragsteller oder eine leitende Person die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Hinzu kommen der Nachweis der Sachkunde und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erteilung.
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung — wer braucht was
Für jede Wachperson gilt zunächst die Unterrichtung: Sie muss „durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind“. Die Bewachungsverordnung legt dafür sieben Sachgebiete fest, unter anderem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste.
Für bestimmte Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht aus. Das Gesetz verlangt zusätzlich eine vor der IHK erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben, für die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie für leitende Funktionen bei der Bewachung von Asylunterkünften und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. In Berlin nimmt die IHK Berlin diese Prüfung ab; sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche bestanden hat.
Das Bewacherregister
Seit dem 1. Juni 2019 gibt es ein zentrales, webbasiertes Bewacherregister. Seit Oktober 2022 wird es beim Statistischen Bundesamt geführt. Sein Zweck: „Insbesondere bei Vor-Ort-Kontrollen der Vollzugsbehörden können mit Hilfe des BWR Wachpersonen schneller und einfacher überprüft werden.“
Gewerbetreibende tragen dafür Informationen zur Qualifikation und Zuverlässigkeit sowie zur Identifizierung und Erreichbarkeit ihrer Wachpersonen ein. Jede eingetragene Person erhält eine Registrierungsnummer, die auf ihrem Ausweis erscheinen muss – so lässt sich die Eintragung bei einer Kontrolle nachvollziehen.
Pflichten im Einsatz: Ausweis und Kennzeichnung
Die Bewachungsverordnung schreibt vor, dass der Gewerbetreibende jeder Wachperson einen Ausweis ausstellt, der Familienname und Vornamen der Wachperson, Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden sowie die Bewacherregister-Identifikationsnummern enthält. Die Wachperson muss diesen Ausweis „während des Wachdienstes mitzuführen“ und ihn den Vollzugsbehörden, etwa Ordnungsamt, Polizei oder Zoll, auf Verlangen vorzeigen.
Bei bestimmten Tätigkeiten nach §34a GewO ist zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung vorgeschrieben: ein Schild mit Name oder Kennnummer der Wachperson und der Bezeichnung des Gewerbebetriebs. Ein gesetzliches Einsichtsrecht für Auftraggeber gibt es nicht, ein seriöser Anbieter zeigt Ihnen die Ausweise aber ohne Umstände.
Versicherungspflicht
Ohne Haftpflichtversicherung wird keine Erlaubnis erteilt. Die Bewachungsverordnung legt Mindestversicherungssummen je Schadensereignis fest: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Die Versicherung muss bei einem im Inland zugelassenen Unternehmen abgeschlossen sein.
Sigauri Security Service ist betriebshaftpflichtversichert und weist das auf Anfrage nach.
Woran Auftraggeber Seriosität erkennen
Die gesetzlichen Nachweise sind der beste Ausgangspunkt: eine gültige Erlaubnis nach §34a GewO für das Unternehmen, Ausweise mit Bewacherregister-Identifikationsnummer für jede eingesetzte Wachperson, Sachkundenachweise dort, wo sie vorgeschrieben sind, und ein aktueller Versicherungsnachweis. Wer diese Unterlagen ohne Zögern vorlegt, hat in der Regel nichts zu verbergen.
Darüber hinaus zählen Praxispunkte: ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Kontakte, schriftliche Dokumentation von Kontrollen und Vorkommnissen, eine Objektbegehung vor dem ersten Einsatz und Klarheit darüber, ob und welche Subunternehmer eingesetzt werden. Bei Sigauri Security Service gehören diese Punkte zum Ablauf jedes Auftrags.


