Ordnungsdienst sichert die Bühnenabsperrung einer Veranstaltung in Berlin

Checkliste: Sicherheits­dienst für eine Veranstaltung beauftragen

Ob Sie für Ihre Veranstaltung in Berlin einen Ordnungsdienst brauchen, hängt von Art und Größe der Veranstaltung ab – in Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen schreibt die Berliner Betriebs-Verordnung ein mit Polizei und Feuerwehr abgestimmtes Sicherheitskonzept vor. Diese Checkliste führt Sie durch die Schritte von der Planung bis zum Veranstaltungstag: welche Vorschriften gelten, welche Qualifikation die eingesetzten Kräfte brauchen und wann Sie welche Behörde einbinden.

Stand: September 2026

Wann ein Ordnungsdienst vorgeschrieben ist

Die Berliner Betriebs-Verordnung (BetrVO) regelt den Betrieb von Versammlungsstätten. Nach § 37 Absatz 1 muss die Betreiberin oder der Betreiber einen Sanitäts- und Ordnungsdienst einrichten, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert – das ist eine Einzelfallentscheidung und hängt vom Programm, dem Ort und der erwarteten Besucherzahl ab.

Ab mehr als 5000 Besucherplätzen wird daraus eine feste Pflicht: Nach § 37 Absatz 2 BetrVO muss die Betreiberin oder der Betreiber dann im Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere Polizei und Feuerwehr, ein Sicherheitskonzept aufstellen. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Besucherplätze der Versammlungsstätte. Ob Ihr Veranstaltungsort darunter fällt, klären Sie am besten frühzeitig mit dem Betreiber und dem zuständigen Bezirksamt.

Das Sicherheitskonzept

Im Sicherheitskonzept legen Sie laut § 37 Absatz 2 Satz 2 BetrVO den Umfang des Sanitätsdienstes und die damit beauftragte Organisation fest, außerdem die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte – gestaffelt nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad – sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die Sicherheitsdurchsagen.

Der Ordnungsdienst steht nach § 37 Absatz 3 BetrVO unter der Leitung einer benannten Ordnungsdienstleiterin oder eines Ordnungsdienstleiters. Diese Person und die eingesetzten Kräfte sind laut Absatz 4 unter anderem für die Kontrolle an Ein- und Ausgängen, die Einhaltung der zulässigen Besucherzahl und im Gefahrenfall für die geordnete Evakuierung verantwortlich.

Welche Qualifikation die Mitarbeiter brauchen

Nach § 34a Absatz 1a Gewerbeordnung (GewO) dürfen Sicherheitsunternehmen nur Wachpersonen einsetzen, die zuverlässig sind und durch eine IHK-Bescheinigung nachweisen, dass sie über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Gewerbes unterrichtet wurden. Für die Leitung der Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen verlangt das Gesetz zusätzlich eine vor der IHK erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung.

Bei Sigauri Security Service sind alle eingesetzten Mitarbeiter nach §34a GewO qualifiziert und im Bewacherregister erfasst. Fragen Sie bei jedem Anbieter gezielt nach dem Sachkundenachweis der Person, die den Ordnungsdienst leiten soll.

Wie viele Ordner Sie brauchen

Eine feste Formel gibt es nicht. Die BetrVO verlangt, die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte im Sicherheitskonzept festzulegen – gestaffelt nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad der jeweiligen Veranstaltung. Maßgeblich sind unter anderem:

  • Erwartete Besucherzahl und Auslastung der Fläche
  • Art der Veranstaltung und Gefährdungsgrad, etwa Alkoholausschank, Pyrotechnik oder politische Brisanz
  • Anzahl und Lage der Ein- und Ausgänge sowie der Rettungswege
  • Auflagen des Bezirksamts und Abstimmung mit Polizei und Feuerwehr

Zeitplan bis zum Event

Ist für Ihre Veranstaltung eine behördliche Erlaubnis nötig, etwa bei Veranstaltungen im Freien, beantragen Sie sie beim zuständigen Bezirksamt, nicht direkt bei der Feuerwehr. Das Bezirksamt beauftragt die Berliner Feuerwehr mit einer Stellungnahme zu möglichen Gefahren durch Wetter, Besucherverhalten, Brände oder Unfälle sowie zur Eignung der Fläche und der Rettungswege.

Zu den Unterlagen gehören ein Veranstaltungskonzept sowie eine Übersicht der Veranstaltungsfläche mit geplanten und bemaßten Aufbauten und Rettungswegen. Je früher Sie diese Unterlagen einreichen, desto mehr Spielraum bleibt, um Auflagen des Bezirksamts oder der Feuerwehr noch in die Planung einzuarbeiten.

Briefing und Kommunikation am Veranstaltungstag

Vor Türöffnung bespricht die Ordnungsdienstleitung mit allen eingesetzten Kräften Positionen, Zuständigkeiten und die Meldekette: wer informiert wen, wann wird die Polizei gerufen, wer entscheidet vor Ort. So arbeitet jede Position nach denselben Vorgaben.

Wir gehen die Location vor dem ersten Einsatz gemeinsam mit Ihnen ab und stellen einen festen Ansprechpartner aus der Geschäftsführung, der Ihre Veranstaltung kennt.

Checkliste

Checkliste für Veranstalter

  1. 01Veranstaltungsart, erwartete Besucherzahl und Ort frühzeitig festlegen
  2. 02Prüfen, ob die Betriebs-Verordnung greift und ein Sicherheitskonzept nötig ist (Pflicht in Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen)
  3. 03Klären, ob eine Erlaubnis nötig ist, und sie beim zuständigen Bezirksamt beantragen
  4. 04Veranstaltungskonzept und Flächenübersicht mit Aufbauten und Rettungswegen vorbereiten
  5. 05Sicherheitsdienst beauftragen und Objektbegehung vor Ort vereinbaren
  6. 06Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit Polizei und Feuerwehr abstimmen, sofern die Schwelle erreicht ist
  7. 07Ordnungsdienstleiterin oder Ordnungsdienstleiter benennen
  8. 08Mindestzahl und Qualifikation der Ordnungskräfte anhand von Besucherzahl und Gefährdungsgrad festlegen
  9. 09Klären, ob eine Brandsicherheitswache nötig ist, etwa bei Bühnentechnik, Pyrotechnik oder Heißarbeiten beim Aufbau
  10. 10Meldeketten und Zuständigkeiten für den Veranstaltungstag festlegen
  11. 11Briefing des Sicherheitspersonals vor Türöffnung durchführen
  12. 12Nach der Veranstaltung: Dokumentation der Kontrollen und Vorkommnisse sichern

Fragen

Häufig gefragt

Brauche ich für meine Veranstaltung in Berlin einen Ordnungsdienst?

Das hängt von der Art der Veranstaltung ab. Nach § 37 BetrVO muss die Betreiberin oder der Betreiber einen Ordnungsdienst einrichten, wenn die Veranstaltung es erfordert – eine Einzelfallentscheidung. In Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen ist ein abgestimmtes Sicherheitskonzept in jedem Fall Pflicht.

Ab welcher Besucherzahl ist in Berlin ein Sicherheitskonzept Pflicht?

In Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen. Dann muss die Betreiberin oder der Betreiber nach § 37 Absatz 2 BetrVO im Einvernehmen mit Polizei und Feuerwehr ein Sicherheitskonzept aufstellen, das unter anderem die Mindestzahl der Ordnungskräfte festlegt.

Wer braucht die Sachkundeprüfung nach §34a GewO?

Personen in leitender Funktion, die für die Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen zuständig sind. Für die übrigen eingesetzten Wachpersonen genügt die Zuverlässigkeit plus IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a GewO.

Wo beantrage ich die Erlaubnis für meine Veranstaltung in Berlin?

Wenn eine Erlaubnis nötig ist: beim für den Veranstaltungsort zuständigen Bezirksamt, nicht direkt bei der Feuerwehr. Das Bezirksamt holt bei Bedarf eine Stellungnahme der Berliner Feuerwehr zu Gefahren und Rettungswegen ein.

Wie viele Ordner brauche ich für meine Veranstaltung?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Die Mindestzahl richtet sich nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad und wird im Sicherheitskonzept festgelegt beziehungsweise mit den Behörden abgestimmt. Nennen Sie uns die Eckdaten Ihrer Veranstaltung, dann ordnen wir das gemeinsam ein.

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